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Beherbergungsabgabe

Bitte beachten Sie, dass die Stadt Dortmund erneut ab dem 01.01.2022 eine Beherbergungsabgabe erhebt.

Die Beherbergungsabgabe beträgt 7,5% des Übernachtungspreises und wird zusätzlich zum Zimmerpreis erhoben.

NEU - ab dem 1. April 2023:

Der Rat der Stadt Dortmund hat in seiner Sitzung am 09.02.2023 beschlossen, dass die Erhebung einer Abgabe auf alle entgeltlichen Beherbergungen im Gebiet der Stadt Dortmund erfolgt. Das bedeutet für unsere Gäste, dass ab dem 01.04.2023 neben den privaten nunmehr auch beruflich bedingte Übernachtungen gegen Entgelt der Beherbergungsabgabe in Höhe von 7,5% unterliegen.

Laut Aussage der Stadt Dortmund:

„Bei der Beherbergungsabgabe handelt es sich um eine kommunale Aufwandsteuer, die Sie gemäß der Satzung über die Erhebung einer Abgabe auf entgeltliche Beherbergungen im Gebiet der Stadt Dortmund vom 14.02.2023 als Steuerentrichtungspflichtiger bei Ihren Gästen einzuziehen haben und dann an die Stadt Dortmund abzuführen haben. Die Beherbergungsabgabe ist nicht Teil des Übernachtungspreises und somit liegt kein Verstoß gegen das Preisbindungsgesetz zwischen dem Hotel und Übernachtungsgast vor. Dieser privat-rechtliche Vertrag wird durch die Erhebung der Beherbergungsabgabe nicht tangiert.
Die Beherbergungsabgabe ist eine öffentlich-rechtliche Forderung, die seitens der Stadt Dortmund bei dem Übernachtungsgast erhoben wird.
Gemäß Satzung entsteht der Abgabenanspruch mit Beginn der entgeltpflichtigen Beherbergungsleistung.“

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an die Stadtkasse und Steueramt Steueramt 21/4-3 Löwenstraße 11, 44122 Dortmund - Frau Tebroke / Frau Potthoff Tel. (0231) 50-23256 / 50-27139 Fax (0231) 50-26013 Zimmer 216 - steueramt@dortmund.de

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